Klapphelme: Beim Fahren Kinnteil schließen
Klapphelme: Beim Fahren Kinnteil schließen
15 Jul
Klapphelme zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Kinnteil über ein Scharnier nach oben geöffnet („geklappt“) werden kann. Bei einem kurzen Stopp unterwegs bieten sie eine willkommene Gelegenheit, um ungehindert frische Luft zu tanken (oder eine Zigarette zu rauchen).
Sonntag, 15. Juli 2018 09:48
Autor: auto-medienportal.net
Aufrufe: 608
Peter Pasalt
Name:
News_ampnet_photo_20180628_151041.jpg
Originalname:
ampnet_photo_20180628_151041.jpg
Dateigröße:
1,92 MB
Bildgröße:
1672 x 2508 Pixel
Name:
News_ampnet_photo_20180628_151042.jpg
Originalname:
ampnet_photo_20180628_151042.jpg
Dateigröße:
1,95 MB
Bildgröße:
2508 x 1672 Pixel
Name:
News_ampnet_photo_20180628_151043.jpg
Originalname:
ampnet_photo_20180628_151043.jpg
Dateigröße:
1,99 MB
Bildgröße:
2508 x 1672 Pixel
Name:
News_ampnet_photo_20180629_151141.jpg
Originalname:
ampnet_photo_20180629_151141.jpg
Dateigröße:
2,02 MB
Bildgröße:
3504 x 2336 Pixel

Für Brillenträger ist außerdem das Auf- und Absetzen der Sehhilfe oftmals komfortabler. Viele Motorradfahrer wissen jedoch nicht, dass das Kinnteil bei den meisten Klapphelm-Modellen nach Herstellerangaben während der Fahrt geschlossen sein muss.

Es ist also nicht erlaubt mit hochgeklapptem Kinnteil zu fahren, erinnert das Institut für Zwieradsicherheit. Der Grund: Das nach oben geöffnete Kinnteil ist ein Sicherheitsrisiko. Dabei können vor allem die Umverteilung des Helmgewichtes sowie die Belastungen bei höheren Geschwindigkeiten, die auf Helm und Kopf einwirken, stark zunehmen. Zudem besteht die Gefahr, während eines Sturzes mit dem Kinnteil irgendwo hängen zu bleiben. Das in Höhe der Stirn liegende Kinnteil wirkt dann wie ein Hebel.

Es gibt jedoch auch Klapphelme, mit denen die Fahrt im geöffneten Zustand gestattet ist. Bei diesen wird das Kinnteil meist weiter nach hinten geschoben und speziell arretiert. Wie mit dem jeweiligen Helm umzugehen ist, verrät seine Zulassung bzw. die ECE-Kennzeichnung. Die ECE regelt in Nr. 22 die einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere, prüft hier nach dem Verfahren „Helm mit Kinnbügel“ (P) und „Helm ohne Kinnbügel“ (J). Ob „P“ oder „J“ zeigt der Aufnäher am Kinnriemen oder im Helmfutter. Einige Modelle sind als geschlossener Helm, zusätzlich aber auch als Jethelm homologiert, sind dann quasi doppelt geprüft und mit einem „P/J“ gekennzeichnet, und dürfen mit zurückgeschobenem Kinnteil gefahren werden. Ein Helm nur mit P-Vermerk aber nicht. 

Die Kinnteilprüfung gibt es seit Anfang 2004. Sollte der Helm keinerlei Kennzeichnung besitzen, ist er vermutlich älter als 14 Jahre und sollte dringend ausgetauscht werden. (ampnet/jri)

Content