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25 Aug
Wer sich bei einem Motorradunfall verletzt, der kann nur dann den Hersteller des Helms dafür verantwortlich machen, wenn bewiesen ist, dass der Kopfschutz hatte. Die schlichte Behauptung allein reicht jedenfalls nicht aus, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 1 U 8/13).
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