Darauf müssen sich Autofahrer und Motorradfahrer 2015 einstellen
Darauf müssen sich Autofahrer und Motorradfahrer 2015 einstellen
4 Jan
Auch im neuen Jahr treten im In- und Ausland wieder etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2015 zusammengestellt.
Sonntag, 4. Januar 2015 17:53
Autor: Peter Pasalt
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Kurzzeitkennzeichen: neue Fristen
Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.

Fahrzeugabmeldung übers Internet und QR-Codes
Ab 1. Januar 2015 können Fahrzeugbesitzer ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Dort sollen Autofahrer zunächst die Abmeldung, langfristig auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs online abwickeln können. Wie die Online-Zulassung genau funktioniert und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, ist hier nachzulesen. Ebenfalls ab Januar 2015 werden auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein bei Zulassungen verdeckte QR-Codes abgedruckt.
www.fahrzeugzulassung-deutschland.de

TÜV-Prüfung wird genauer
Ab Sommer 2015 sollen bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionstüchtigkeit der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme getestet wird. Der Adapter wird an die Fahrzeugschnittstelle angeschlossen und soll Manipulationen und Defekte anzeigen. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen. Die mit dem HU-Adapter ausgelesenen Werte des Bremsdrucksensors im ESP müssen den vorgegebenen Werten des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortswechsel
Zum 1. Januar 2015 wird die "Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug" aufgehoben. Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortswechsel das Kennzeichen des alten Wohnortes behalten. Erst bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichnen des neuen Wohnortes beantragt werden.

Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die auf einer Internetseite eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Ab 2016 wird auch die Wiederzulassung online möglich sein. Wer das nicht will, darf natürlich weiterhin aufs Amt gehen.

Modellversuch "section control"
Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für Strecken-Radar, im Fachjargon auch "section control" genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto.

Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar
Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche. 

Vignettenpreise in Österreich steigen
Die Preise für Vignetten werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst – und damit um 2,1 Prozent höher. Das bedeutet für 2015: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.
Vorfahrt für Elektroautos und Carsharing
Ab Mitte 2015 könnten Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

Schwarzfahren wird teurer
Wer mal vom Auto umsteigt, sollte wissen: Ab 1. Januar 2015 soll das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen um 50 Prozent teurer werden. Statt bislang 40 Euro werden dann 60 Euro Strafe fällig. Den deutschen Verkehrsverbünden entgehen nach Angaben des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VdV) pro Jahr rund 250 Millionen Euro an Einnahmen aufgrund von Schwarzfahrten.

E-Mobilitätsgesetz tritt in Kraft
Im Frühjahr 2015 soll das neue Elektromobilitätsgesetz den Fahrern von Elektroautos Vorteile bescheren. Vorgesehen sind die Nutzung von Busspuren durch E-Autos, spezielle Zufahrtsrechte und kostenlose Parkmöglichkeiten auf ausgewiesenen Flächen. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Privilegien tatsächlich gewährt werden, liegt allerdings bei den Städten.
Diese haben sich gegen eine Bevorzugung von E-Autos ausgesprochen, weil damit Nachteile für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbunden sind, so die Befürchtung.
Von dem Gesetz profitieren sollen neben reinen Elektroautos auch Hybridautos sowie Wasserstoff- beziehungsweise Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die infrage kommenden Fahrzeuge ein besonderes Kennzeichen bekommen.

Versicherungen: Neue Typ- und Regionalklassen
Ab dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe.
Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben 74 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Typklasseneinstufung, 26 Prozent aller Autobesitzer müssen sich auf neue Tarife einstellen. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung. Während nur zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft werden, können 36 Prozent mit besseren Tarifklassen rechnen.

Umweltzonen ausgeweitet
Die Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen plant, ab dem 1. Januar eine Umweltzone einzurichten. Berechtigt zur Einfahrt werden nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sein. In der Fahrradstadt Münster (NRW) verschärfen sich die Bedingungen für die Umweltzone. Die bislang tolerierten Autos mit gelber Feinstaub-Plakette müssen ab dem 1. Januar 2015 draußen bleiben.
Voraussetzung zur Einfahrt in das Sperrgebiet ist nun die grüne Plakette. Gleiches gilt für Schramberg in Baden-Württemberg. Auch hier ist ab dem 1. Januar eine grüne Plakette erforderlich, um in die Umweltzone hineinfahren zu dürfen.

 

Stichwörter: änderungen 2015, 01.2015
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